KRANKENVERSICHERUNG
Die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung gilt entweder als freiwillig (Versicherungsfreiheit: Private, zusätzliche, oder Zusatzkranken-Versicherung) oder gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Krankenversicherung erstattet den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Behandlung bei Erkrankungen, Mutterschaft, oft auch nach Unfällen.